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Mehrfachbeschäftigungen
Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten (Teil 2)
Für einen Arbeitgeber ist die korrekte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abrechnung eines Mehrfachbeschäftigten eine echte Herausforderung, da – je nach Lage des Einzelfalles – ganz unterschiedliche Rechtsfolgen eintreten.
Im ersten Teil des Beitrags (NWB ZAAAH-74503) wurden hauptsächlich die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen des Zusammentreffens von mehreren Beschäftigungen, von denen bereits jede für sich allein gesehen versicherungspflichtig ist, dargelegt.
In diesem Teil des Beitrags werden das Zusammentreffen von mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen beleuchtet sowie das Zusammentreffen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einer versicherungspflichtigen, mit einer kurzfristigen oder mit einer versicherungsfreien Beschäftigung.
I. Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen
1. Einheitliches Beschäftigungsverhältnis; Arbeitgeberidentität
Die Annahme eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses hat in der Praxis vor allem Bedeutung im Zusammenhang mit der Ausübung geringfügiger Beschäftigungen. Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV werden zunächst mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen zusammengerechnet. Daneben wird eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer mehr ...