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LSG Sachsen 07.01.2021 L 3 AL 176/17, NWB 20/2021 S. 1443

RDG | Steuerberater als Bevollmächtigter bei KUG-Beantragung

Bei dem Tätigwerden eines Steuerberaters als Bevollmächtigter im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zur Beantragung von Kurzarbeitergeld (KUG) handelt es sich um die Erbringung einer Rechtsdienstleistung (§ 2 Abs. 1 RDG), die keine Neben leistung i. S. von § 5 RDG ist.

Anmerkung:

Jedenfalls im Widerspruchsverfahren ist nach Ansicht des Gerichts eine rechtliche Betreuung oder Aufklärung erforderlich. Es handelt sich danach [i]Günther/Grupe, NWB 4/2021 S. 291um keine bloße Rechtsanwendung. Das Widerspruchsverfahren als Vorverfahren zur Entlastung der Gerichte verlangt eine „besondere“ Prüfung der Rechtslage im Sinne eines juristischen Subsumtionsvorgangs. Es liegt auch keine „Nebenleistung“ vor, weil es unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind, am sachlichen Zusammenhang zum Berufs-...