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BAG 27.04.2021 2 AZR 342/20, NWB 20/2021 S. 1443

Arbeitsverhältnis | Erteilung einer „Datenkopie“

Ein Klageantrag auf Überlassung einer Kopie von E-Mails ist nicht hinreichend bestimmt, wenn die E-Mails, von denen eine Kopie zur Verfügung gestellt werden soll, nicht so genau bezeichnet sind, dass im Vollstreckungsverfahren unzweifelhaft ist, auf welche E-Mails sich die Verurteilung bezieht.

Anmerkung:

Der Senat konnte offenlassen, ob das Recht auf Überlassung einer Kopie (Art. 15 Abs. 3 DSGVO) die Erteilung einer Kopie von E-Mails umfassen kann. [i]Jähne, NWB 9/2020 S. 648Jedenfalls muss ein solcher zugunsten des früheren Arbeitnehmers unterstellter Anspruch entweder mit einem hinreichend bestimmten Klagebegehren (vgl. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) oder, sollte dies nicht möglich sein, im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) gerichtlich geltend gemacht werden. Daran fehlte es hier. Bei einer Verurteilung der Arbeitgeberin, eine Kopie des E-Mail-Verke...