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eWpG | Einführung von elektronischen Wertpapieren
Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG; BT-Drucks. 19/26925) in der Ausschussfassung (BT-Drucks. 19/29372) angenommen. Ziel des Gesetzes ist die Öffnung des deutschen Rechts für Wertpapiere ohne Urkunde; die bisher erforderliche Wertpapierurkunde soll durch die Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden. Zunächst soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen sowie – in kleinerem Umfang – die von Anteilsscheinen ermöglicht werden. Die Öffnung etwa für Aktien ist bereits angelegt und soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das eWpG wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.