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GmbH | Rechtsstreit über die Abberufung des Geschäftsführers
Hat in einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Abberufung eines Geschäftsführers dieser die Prozessbevollmächtigte der Gesellschaft bevollmächtigt, liegt ein unzulässiger Insichprozess vor.
Das auf das Anerkenntnis der GmbH hin ergangene Urteil des Landgerichts ist daher prozessual unwirksam, weil es prozessrechtlich unabhängig davon, ob § 181 BGB anwendbar ist, nicht möglich ist, einen Rechtsstreit mit sich selbst, und zwar auch nicht als Vertreter eines anderen zu führen. Im Prozess mit dem abberufenen Geschäftsführer um die Wirksamkeit der Abberufung wird die Gesellschaft – solange die Gesellschafter wie im vorliegenden Verfahren keinen Prozessvertreter bestellt haben (vgl. dazu § 46 Nr. 8 GmbHG) – von dem verbleibenden Geschäftsführer vertreten. Ist dieser seinerseits streitig abberufen worden, ka...