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BFH 16.12.2020 X R 21/19, NWB 20/2021 S. 1440

Einkommensteuer | Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters

Eine förderschädliche Auszahlung von Altersvorsorgevermögen liegt laut aufgrund der gebotenen objektiven Betrachtungsweise vor, wenn der Anbieter Zahlungen entgegen den in § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Voraussetzungen − wenn auch irrtümlich − vorgenommen hat.