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NWB Nr. 20 vom Seite 1444

Corona-Härtefallfonds startet auf Länderebene

Prof. Dr. Ralf Jahn

[i] www.bmwi.de Ab Mitte Mai ist in den meisten Bundesländern die Antragstellung für Härtefallhilfen möglich. Die länderübergreifende Webseite mit Informationen zu den Härtefällen, die Antragsplattform sowie das dahinterliegende Fachverfahren zur Bearbeitung der Anträge werden in Kürze durch das BMWi unter www.haertefallhilfen.de freigeschaltet. Bislang (Stand ) haben verbindliche Richtlinien für die Härtefallhilfen die Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen erlassen.

Antragsberechtigung

[i]Spezielle FallkonstellationenAntragsberechtigt sind Unternehmen (inklusive gemeinnütziger Unternehmen und Sozialunternehmen, Organisationen und Vereine) und Selbständige, die bei den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen durch das Förderraster gefallen sind.

Hinweis:

Dies können etwa Unternehmen sein, die Betriebserweiterungen vorgenommen haben, wodurch sie höhere Umsätze erzielt haben und daher den notwendigen Umsatzeinbruch von 30 % nicht darstellen können. Auch Gründungen nach dem Stichtag des könnten ggf. davon profitieren (NRW-LT-Vorlage 17/4982 v. ).

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden, Unternehmen ohne inländisch...