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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 14 | Grundsteuer: BFH präzisiert, wann befristet aufgestellte Container als Gebäude anzusehen sind

Für Zwecke der Grundsteuer ist von erheblicher Bedeutung, ob ein Bauwerk als Gebäude anzusehen ist. Im Einzelfall kann die Einordnung als Gebäude schwierig sein. Dies zeigt sich immer wieder bei Büro- und Wohncontainern. Wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, sind Container, die nicht auf einem eigenen Fundament ruhen, kein Gebäude, wenn sie lediglich für eine vorübergehende Nutzung aufgestellt sind und sie nach Wegfall eines nur zeitweise bestehenden Raumbedarfs wieder entfernt werden sollen.

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs zum Bewertungsrecht hat es auch in diese Ausgabe geschafft.

Für Zwecke der Grundsteuer ist es von erheblicher Bedeutung, ob ein Bauwerk als Gebäude anzusehen ist. Im Streitfall ging es noch um die Einheitsbewertung, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen worden ist. Dieselben Fragen stellen sich aber auch künftig – ab 2025 – bei der Feststellung des Grundsteuerwerts.

Im Einzelfall kann die Einordnung als Gebäude schwierig sein. Dies zeigt sich immer wieder bei Büro- und Wohncontainern. Eine erstinstanzliche Entscheidung des FG Hamburg hierzu hatten wir Ihnen in unserer März-Ausgabe 2018 vorgestellt. ...