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Track 13 | Werbungskosten: BFH akzeptiert Schätzung des beruflichen Anteils beim Schulhund einer Lehrerin
Aufwendungen für einen Schulhund können nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als Werbungskosten bei den Einkünften einer Lehrerin abgezogen werden. Ein hälftiger Werbungskostenabzug ist aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn der Hund innerhalb einer regelmäßig fünftägigen Unterrichtswoche arbeitstäglich in der Schule eingesetzt wird. Die Aufwendungen für die Ausbildung des Schulhundes zum Therapiehund sind sogar in voller Höhe abziehbar.
So langsam gehen einem ja die Superlative aus. Klar ist aber, dass es sich bei den Milliarden für die Förderprogramme in der Corona-Pandemie um das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland handelt. – Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Irgendwie kommt es mir merkwürdig vor, wenn wir uns in der schlimmsten Krise seit dem zweiten Weltkrieg mit Kleinkram befassen, als sei nichts gewesen. – Ich denke da bspw. an die beiden BFH-Urteile zum Schulhund. Aber vielleicht ist ja gerade in diesen schwierigen Zeiten wichtig, auch über banale Steuerfragen zu berichten. Die Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs hat jedenfalls ein großes Echo in den Medien gefunden.
Der Lohnsteu...