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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 03 | Erstattungszinsen: Keine Steuerpflicht bei gleichzeitiger Entstehung von Nachzahlungszinsen

Das BMF sieht auf Antrag von der Versteuerung von Erstattungszinsen ab, wenn die Steuererstattung auf einem Ereignis beruht, das zugleich Nachzahlungszinsen auslöst, die steuerlich nicht absetzbar sind. Dem BMF zufolge wäre es demnach unbillig, wenn ein und dasselbe Ereignis sowohl (steuerpflichtige) Erstattungszinsen für einen Veranlagungszeitraum als auch (nicht absetzbare) Nachzahlungszinsen für einen anderen Veranlagungszeitraum auslöst.

Informieren möchten wir Sie auch über eine erfreuliche Billigkeitsregelung des Bundesfinanzministeriums , was die Steuerpflicht von Erstattungszinsen angeht. Das BMF hat seine Anweisung hierzu aus dem Jahr 2000 aktualisiert. So sind die Beispiele ergänzt worden.

Der Hintergrund ist Ihnen bekannt: Steuererstattungen und Steuernachzahlungen werden grundsätzlich nach 15 Monaten verzinst. Und zwar mit einem happigen Zinssatz von 6 % jährlich. Erstattungszinsen sind dabei als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig bzw. sie stellen bei Unternehmen Betriebseinnahmen dar. Nachzahlungszinsen sind jedoch steuerlich nicht absetzbar.

Nach der erfreulichen Sichtweise der Verwaltung sind Erstattungszinsen auf Antra...