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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 18 | Akteneinsicht: In Kindergeldsachen bestehen größere Erfolgsaussichten als in normalen Steuersachen

Die Einsichtnahme in die Akten während des laufenden Verwaltungs- oder Steuerermittlungsverfahrens aus Gründen der Gewährung des rechtlichen Gehörs ist nur ausnahmsweise möglich, insbesondere wenn Verhältnisse Dritter nicht berührt werden. Das gilt zwar auch bei einem Antrag der Eltern auf Einsicht in die Kindergeldakten. Dennoch bestehen hier viel größere Erfolgsaussichten. Bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen sind nämlich einige Besonderheiten zu berücksichtigen.

Die Familienkassen sind verpflichtet, bei einem Antrag der Eltern auf Einsicht in die Kindergeldakten weniger strenge Maßstäbe anzulegen als üblicherweise die Finanzämter bei der Einsicht in Steuerakten. – So lässt sich eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem Satz zusammenfassen.

Die Abgabenordnung enthält – anders als andere Verfahrensordnungen wie z. B. die Strafprozessordnung – keine Regelung, nach der ein Anspruch auf eine Akteneinsicht besteht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steht allerdings dem während eines Verwaltungsverfahrens um Akteneinsicht nachsuchenden Steuerpflichtigen – oder seinem Vertreter – ein Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Be...