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§ 5 LStDV; Steuerliche Berücksichtigung von Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit
Bezug: (BStBl 1994 II S. 529 u. 532)
Der Bundesfinanzhof hat in den o.a. Urteilen die Regelungen der Abschnitte 37 und 39 LStR 1993 zur pauschalen Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit in Frage gestellt. Die Auffassung des Bundesfinanzhofs, daß bei einem Arbeitnehmer, der eine Einsatzwechseltätigkeit ausübt, Verpflegungsmehraufwand auch dann nicht nach Dienstreisegrundsätzen berücksichtigt werden kann, wenn er im Betrieb seine regelmäßige Arbeitsstätte hat, erfordert grundlegende Änderungen der Lohnsteuer-Richtlinien, die nicht kurzfristig getroffen werden können.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die o.a. BFH-Urteile deshalb nicht zum Nachteil der Steuerpflichtigen über die entschiedenen Einzelfälle hinaus anzuwenden.