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FG Münster 26.03.2021 4 K 1018/19 E, F, BBK 11/2021 S. 510

Bilanzierung | Kein Investitionsabzugsbetrag für Erwerb eines GbR-Anteils

Für den geplanten Erwerb eines GbR-Anteils kann kein Investitionsabzugsbetrag (IAB) gem. § 7g EStG gebildet werden, wenn der Erwerber selbst keinen Betrieb unterhält, sondern sich nur über die GbR-Beteiligung betrieblich betätigen will.

Die Ehefrau des Klägers war an einer Photovoltaik-GbR beteiligt. Der Kläger unterhielt [i]Sowohl GbR als auch Kläger bildeten IABkeinen Betrieb. Mit Wirkung zum veräußerte die Ehefrau ihren GbR-Anteil an den Kläger. Dieser hatte bereits im Jahr 2016 für den geplanten Erwerb des GbR-Anteils einen IAB gebildet, und zwar in seiner Einkommensteuererklärung. Außerdem hatte die GbR in der Feststellungserklärung für 2016 einen IAB für den Kläger gebildet. Das Finanzamt erkannte keinen der beiden IAB an, so dass sowohl die GbR als auch der Kläger hiergegen klagten.

Das FG Münster wies die Klage der ...