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Festsetzungsverjährung bei Erstattungsansprüchen im dreistufigen Verfahren
(1) Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO kann durch jeden mit dem Steueranspruch zusammenhängenden Erstattungsanspruch ausgelöst werden. (2) Der Erstattungsanspruch muss vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden sein. (3) § 171 Abs. 14 AO ist für die Frage, ob ein Erstattungsanspruch besteht, im Sinne der formellen Rechtsgrundtheorie auszulegen (Anschluss an , NWB OAAAH-62993; Bezug: § 170 Abs. 1, § 171 Abs. 3, Abs. 10, Abs. 14, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 180, § 181 Abs. 5 AO).
Die Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch endet gem. § 171 Abs. 14 AO nicht, soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO noch nicht verjährt ist (§ 228 AO). Für die Frage, ob ein Rechtsgrund für eine Steuerzahlung besteht, kommt es nach der sog. formellen Rechtsgru...