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Kraftfahrzeugsteuer | Steuerbefreite Krankenbeförderung bei ärztlicher Verordnung
(1) Eine Krankheit i. S. des § 3 Nr. 5 KraftStG ist bei einem anomalen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand anzunehmen, der nach herrschender Auffassung einer medizinischen Behandlung bedarf. Die Behandlungsbedürftigkeit schließt eine gewisse Dringlichkeit der Beförderung ein; das Vorliegen eines dringenden Soforteinsatzes ist jedoch nicht erforderlich (Anschluss an , NWB DAAAH-08481, Rz. 12, und vom - III R 47/18, NWB YAAAH-32693, Kurzinfo StuB 2020 S. 36, NWB TAAAH-38849, Rz. 14 f.). (2) Eine nach § 3 Nr. 5 KraftStG steuerbefreite Krankenbeförderung setzt keine fachgerechte Betreuung während der Fahrt voraus. (3) Liegt der Beförderung einer Person eine ärztliche Verordnung zugrunde, so ist der Nachweis erbracht, dass die Beförderung eines Erkrankten im Zusammenhang mit ein...