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FG Münster 09.03.2021 1 K 3085/17 E,G,U, BBK 11/2021 S. 509

Buchführung | Keine Hinzuschätzung bei nur geringen Mängeln in der Kassenbuchführung

Eine Hinzuschätzung von Erlösen und Umsätzen ist bei nur kleineren Mängeln in der Kassenbuchführung nicht gerechtfertigt. Es dürfen dann nur die Mängel korrigiert werden.

Es ging im Urteilsfall um einen Gyros-Imbiss, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte. Der Prüfer beanstandete eine unterlassene Erfassung von zwei Pfandgeld¬erstattungen i. H. von jeweils 11,94 €, eine Nichterfassung einer Einnahme von 10,70 € und eine Nichtbuchung von ca. 60 € während des dreijährigen Prüfungszeitraums. Nach dem FG waren diese Fehler zwar zu korrigieren; deswegen war aber nicht die Kassenführung zu verwerfen.

Hinweis:

Hinzu kam, dass die Gewinne der Imbissbetreiberin im Rahmen der Richtsatzsammlung lagen und dass auch die vom Prüfer durchgeführte Bargeldverkehrsrechnung lediglich zu g...