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§ 8 EStG Steuerliche Behandlung der Belegschaftsrabatte im Hotelgewerbe
Für die steuerliche Behandlung der verbilligten Hotelübernachtung bei Mitarbeitern im Hotelgewerbe gilt folgendes:
Nach dem – gehört auch die Überlassung einer Wohnung zu den Dienstleistungen im Sinne des § 8 Abs. 3 EStG. Der steuerpflichtige Vorteil aus einer verbilligten Hotelübernachtung ist deshalb nach § 8 Abs. 3 EStG zu ermitteln, wenn dem Arbeitnehmer ein Zimmer im Hotel seines Arbeitgebers überlassen wird, das der Arbeitgeber nicht überwiegend für seine Arbeitnehmer bereit hält, und der Vorteil nicht nach § 40 EStG pauschal besteuert wird.