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BMF - IV B 6 - S 2334 - 85/95

§ 8 EStG Steuerliche Behandlung der Belegschaftsrabatte im Hotelgewerbe

Für die steuerliche Behandlung der verbilligten Hotelübernachtung bei Mitarbeitern im Hotelgewerbe gilt folgendes:

1.

Nach dem  – gehört auch die Überlassung einer Wohnung zu den Dienstleistungen im Sinne des § 8 Abs. 3 EStG. Der steuerpflichtige Vorteil aus einer verbilligten Hotelübernachtung ist deshalb nach § 8 Abs. 3 EStG zu ermitteln, wenn dem Arbeitnehmer ein Zimmer im Hotel seines Arbeitgebers überlassen wird, das der Arbeitgeber nicht überwiegend für seine Arbeitnehmer bereit hält, und der Vorteil nicht nach § 40 EStG pauschal besteuert wird.

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