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Einkommensteuer | Erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers (BFH)
Erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers ist sein Amtssitz, bestehend aus den Dienstgebäuden des Amtsgerichts, dem er zugeordnet ist, und dem Geschäftszimmer, welches er am Sitz des Amtsgerichts auf eigene Kosten vorzuhalten hat (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Erste Tätigkeitsstätte ist nach der Legaldefinition in § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Fahrtkosten eines Gerichtsvollziehers von seinem Wohnort X zu seinem Amtssitz, dem Amtsgericht in Y, nach dem ab 2014 geltenden neuen Reisekostenrecht als Reisekosten oder n...