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Umsatzsteuer | Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen Dritter
Das BMF nimmt mit Schreiben v. zur umsatzsteuerrechtlichen Einordnung des Mitbenutzungsrechts an Verzehrvorrichtungen Dritter Stellung und ändert den UStAE.
Mit Urteil v. - V R 15/17 (NWB NAAAG-56541) hat der BFH entschieden, dass die Abgabe von Brezeln („Wiesnbrezn“) in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Der UStAE wird in Abschnitt 3.6 Abs. 5 hierzu geändert.