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Gesetzgebung | Stellungnahme zum KöMoG (DStV)
Der DStV hat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (BT-Drucks. 19/28656) Stellung genommen.
In seiner Stellungnahme führt der DStV u.a. aus:
Aufgrund der Einschränkung des Anwendungsbereichs besteht die Optionsmöglichkeit nach § 1a KStG-E - bezogen auf ca. 3,3 Mio. Unternehmen in Deutschland (Stand 2019)1 - tatsächlich nur für ca. 400.000 Personengesellschaften (inklusive nicht optionsfähiger GbR)2 (Quelle: www.statista.com). Der Anwendungsgrad der Norm dürfte damit in Zahlen ausgedrückt - anders als in den Medien dargestellt - deutlich unter 12 % liegen.
Die Option zur Körperschaftsbesteuerung ist durch unwiderruflichen Antrag zu stellen. Sie bedarf gemäß analoger Anwendung des § 217 Abs. 1 UmwG grundsätzlich einer Mehrh...