Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
MiLoG | Prüfungsbefugnisse des Zolls gegenüber ausländischen Arbeitgebern
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (§ 20 MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden.
In den genannten Verfahren hatten ausländische Transportunternehmen Meldungen nach der Mindestlohnmeldeverordnung abgegeben und sog. grenzüberschreitende Transporte durchgeführt, bei denen entweder nur die Entladung oder aber nur die Beladung in Deutschland erfolgt war; [i]Weber, NWB 21/2020 S. 1575teilweise war zwischen den Parteien auch streitig, ob überhaupt solche Transporte stattgefunden hatten oder ob die Fahrer des ausländischen Transportunternehmens nicht lediglich im sog. Transitverkehr tätig geworden waren, Deutschland also nur durchfahren hatten. ...