Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Grundstücksnießbrauch im Einkommensteuerrecht
Anschließend an den ersten Beitrag, der sich mit dem Nießbrauchsrecht im Erbschafteuerrecht beschäftigt, werden im folgenden zweiten Beitrag nun die einkommensteuerlichen Konsequenzen von Nießbrauchsbestellungen an einem Grundstück aufgezeigt. Ausgegangen wird dabei von allgemeinen Ausführungen zur Zurechnung von Einkünften bei Grundstücken, um dann auf die Situation bei nahen Angehörigen einzugehen. Schwerpunktmäßig wird dann darauf eingegangen wer in den verschiedenen Konstellationen die Mieteinkünfte zu versteuern hat und die Ausgaben abziehen darf.
Allgemeines zur Zurechnung von Einkünften bei Grundstücken
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt. Hierbei verwirklicht den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung derjenige, der Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters ist und mit diesen Rechten und Pflichten Sachen und Rechte i. S. d. § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt.
Einem Nutzungsberechtigten sind bei Vermietung des Grundstücks die Einkünfte i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dann zuzurechnen, wenn ihm:
die volle Besitz- und Verwaltun...