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BMF 03.05.2021 IV A 4 - S 0319/21/10001 :001, BBK 10/2021 S. 460

Buchführung | Keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung für Parkscheinautomaten

Das BMF nimmt Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie Ladestellen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge (sog. Ladepunkte) von der Pflicht zur Verwendung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO aus. Für diese Automaten und Ladestellen gilt also nicht die KassenSichV.

Hinweis:

Es [i]Änderung der KassenSichV steht bevor ist bereits eine entsprechende Änderung der KassenSichV, die auf § 146a Abs. 3 AO beruht, geplant. Das BMF nimmt diese Änderung nun vorweg und will damit verhindern, dass die Automaten bzw. Ladestellen noch vorübergehend umgerüstet werden müssen.

Nach der geplanten Änderung der KassenSichV soll diese künftig auch für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler gelten, um zu verhindern, dass bei Taxis digitale Grundaufzeichnungen unerkannt gelöscht oder geän...