ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Als Unternehmensvermögen bezeichnet man solche Wirtschaftsgüter, die dem Unternehmer als Eigentümer oder Verfügungsberechtigter zuzuordnen sind. Die Zuordnung hat Bedeutung für Leistungsbezüge und für die Besteuerung von Ausgangsleistungen. Nur wenn Unternehmensvermögen vorliegt, kann nach § 15 Abs. 1 UStG ein Vorsteuerabzug oder eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG in Betracht kommen. Eine Umsatzbesteuerung durch Veräußerung, Entnahme oder private Verwendung kann nur für Gegenstände vorgenommen werden, die zum Unternehmensvermögen gehören.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Grundsätze des Unternehmensvermögens sowie den Zuordnungsmöglichkeiten und deren Bedingungen und den daraus resultierenden Rechtsfolgen.
1. Rechtsgrundlagen
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2. Wie wird kontiert?
2.1 Allgemeine Grundsätze
Der Unternehmer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die zugrunde liegende bezogene Leistung für Zwecke seiner besteuerten Ausgangsumsätze verwendet wird. Dies ist auch unproblematisch bei Leistungen, die zu 100 % dem Unternehmen zuzuordnen sind. Insoweit besteht die volle Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 Abs. 1 UStG. Der Unternehmer hat die Leistung vollständig dem Unternehmen zuzuordnen (Zuordnungsgebot).