ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Der Begriff des Zuschusses ist umsatzsteuerlich nicht genau bestimmt, die Erscheinungsformen und Bezeichnungen von Zahlungen eines Dritten sind vielfältig. Für die umsatzsteuerrechtlichen Schlussfolgerungen ist auf die vertragliche und tatsächliche Ausgestaltung des Einzelfalles abzustellen.
Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, welche umsatzsteuerrechtlichen Aspekte bei der Beurteilung von Zuschüssen zu beachten und zu würdigen sind. Praxisnahe Beispiele zeigen, wie sich die Schlussfolgerungen in der Buchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Umsatzsteuer-Jahreserklärung niederschlagen.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1000 | Kasse |
1200 | Bank |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1771 | Umsatzsteuer 7 % |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
2743 | Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) |
8300 | Umsatzerlöse 7 % USt |
8400 | Umsatzerlöse 19 % USt |
1.2 SKR 04
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1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1600 | Kasse |
1800 | Bank |
3801 | Umsatzsteuer 7 % |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
4300 | Umsatzerlöse 7 % USt |
4400 | Umsatzerlöse 19 % USt |
4975 | Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) |
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Allgemeine Grundsätze
Der Begriff des Zuschusses ist umsatzsteuerrechtlich ...