ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG ist eines der schwierigsten Themen im Dschungel des Umsatzsteuerrechts. Es haben sich nicht nur durch Rechtsprechung und Gesetzesänderung die Tatbestände des § 15a UStG um ein Vielfaches erhöht, zudem bleiben trotz Vereinfachungsregelungen zu viele Sachverhalte, die es während des Berichtigungszeitraums zu überwachen gilt.
Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG kommt in Betracht, wenn sich bei bestimmten Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen – sog. Berichtigungsobjekte – die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug durch Änderung der Verhältnisse nachträglich ändern.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Berichtigungsobjekte und das Berichtigungsverfahren und stellt die von der Finanzverwaltung im Rahmen der Erklärungspflichten verlangten Informationen über mögliche Vorsteuerberichtigungstatbestände dar. Buchungsbeispiele geben Aufschluss über die zutreffende Buchung unter Berücksichtigung der Aufzeichnungspflichten.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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0090 | Geschäftsbauten |
1558 | Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, unbewegliche Wirtschaftsgüter |
1559 | Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, unbewegliche Wirtschaftsgüter |
1566 | Aufzuteilende Vorsteuer 1... |