ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Werden Leistungsbezüge an einen Unternehmer erbracht, der steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung ausführt, ist die Vorsteuer nach § 15 Abs. 4 UStG unter Beachtung des Prinzips der wirtschaftlichen Zurechnung aufzuteilen. Hierbei ist zu prüfen, ob und ggf. nach welcher wirtschaftlichen Methode die Aufteilung der Vorsteuer vorgenommen werden kann.
Der Beitrag stellt die Grundsätze der Vorsteueraufteilung unter besonderer Betrachtung von Vorsteuern dar, die im Zusammenhang mit Gebäuden stehen. Anhand von Buchungsbeispielen wird die zutreffende Buchung unter dem Blickwinkel der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG einschließlich der Hinweise zur möglichen Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG dargestellt.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1566 | Aufzuteilende Vorsteuer 19 % |
1570 | Abziehbare Vorsteuer |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3000 | Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
3030 | Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 19 % Vorsteuer |
4201 | Raumkosten [Objekt 1] |
4202 | Raumkosten [Objekt 2] |
4203 | Raumkosten [Objekt 3] |
4306 | Nicht abziehbare Vorsteuer 19 % |
4930 | Bürobedarf |
1.2 SKR 04
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1400 | Abziehbare Vorsteuer |
1406 | Abzi... |