ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Werden Gegenstände be- oder verarbeitet liegt regelmäßig eine Lohnveredelungsleistung vor, die als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG zu qualifizieren ist. Erfolgt die Be- oder Verarbeitung an Gegenständen der Ausfuhr, kann eine Steuerbefreiung in Betracht kommen.
Der Beitrag stellt die Grundsätze und Besonderheiten der Umsatzbesteuerung von Lohnveredelungsleistungen vor. Zwei Praxisbeispiele einer „aktiven“ Lohnveredelung zeigen die zutreffende Buchung.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1000 | Kasse |
1200 | Bank |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1588 | Entstandene Einfuhrumsatzsteuer |
8120 | Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG |
8338 | Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze |
1.2 SKR 04
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1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1433 | Entstandene Einfuhrumsatzsteuer |
1600 | Kasse |
1800 | Bank |
4120 | Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG |
4338 | Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze |
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Allgemeine Grundsätze
Unter Lohnveredelung versteht man die Bearbeitung oder Weiterverarbeitung von Material gegen Entgelt im Rahmen eines Werkvertrages, wobei die Verfügungsmacht der Ware be...