Karl-Hermann Eckert

ABC der Umsatzsteuer-Kontierung

2. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-81442-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67522-5

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ABC der Umsatzsteuer-Kontierung - Stand: April 2020 (2. Auflage)

Kommissionsgeschäfte sind umsatzsteuerrechtlich eigenständig zu beurteilen – entgegen der zivilrechtlichen und ertragsteuerlichen Betrachtungsweise. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Umsatzbesteuerung von Kommissionssachverhalten und stellt die Besonderheiten und Unterschiede zur Ertragsteuer dar. Dieser Beitrag enthält Buchungsvorschläge, die von teilweise in der Literatur beschriebenen abweichen. Die Vorschläge hier gewährleisten aber, tatsächlich alle Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG zutreffend abzubilden.

Betrifft das Kommissionsgeschäft keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung, gelten die Regelungen zur Leistungskommission oder Dienstleistungskommission nach § 3 Abs. 11 und Abs. 11a UStG.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1400
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [Kommissionsware]
1576
Abziehbare Vorsteuer 19 %
1600
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [Kommittent]
1776
Umsatzsteuer 19 %
3400
Wareneinkauf 19 % Vorsteuer [Kommissionsware]
8400
Erlöse 19 % USt [Kommissionsware]
8790
Gewährte Rabatte 19 % USt [Kommissionsware]

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [Kommissionsware]
1406
Abziehbare Vorsteuer 19 %
3300
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und...

ABC der Umsatzsteuer-Kontierung

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