ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Kommissionsgeschäfte sind umsatzsteuerrechtlich eigenständig zu beurteilen – entgegen der zivilrechtlichen und ertragsteuerlichen Betrachtungsweise. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Umsatzbesteuerung von Kommissionssachverhalten und stellt die Besonderheiten und Unterschiede zur Ertragsteuer dar. Dieser Beitrag enthält Buchungsvorschläge, die von teilweise in der Literatur beschriebenen abweichen. Die Vorschläge hier gewährleisten aber, tatsächlich alle Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG zutreffend abzubilden.
Betrifft das Kommissionsgeschäft keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung, gelten die Regelungen zur Leistungskommission oder Dienstleistungskommission nach § 3 Abs. 11 und Abs. 11a UStG.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [Kommissionsware] |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [Kommittent] |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
3400 | Wareneinkauf 19 % Vorsteuer [Kommissionsware] |
8400 | Erlöse 19 % USt [Kommissionsware] |
8790 | Gewährte Rabatte 19 % USt [Kommissionsware] |
1.2 SKR 04
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1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [Kommissionsware] |
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und... |