ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Umsätze im Zusammenhang mit Energieformen wie die Lieferung von Elektrizität, Gas, Wärme oder Kälte unterliegen besonderen Besteuerungsgrundsätzen. Der Beitrag stellt die umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten und Unterschiede dar und zeigt anhand von Buchungsbeispielen die zutreffende Buchung von in- und ausländischen Energielieferungen auf.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1577 | Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19 % |
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1787 | Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % |
3160 | Leistungen nach § 13b UStG mit Vorsteuerabzug |
8339 | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze |
1.2 SKR 04
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1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1407 | Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19 % |
3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3837 | Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % |
4339 | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze |
5960 | Leistungen nach § 13b UStG mit Vorsteuerabzug |
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Allgemeine Grundsätze
Energie ist nach Art. 15 Abs. 1 MwStSystRL einem körperlichen Gegenstand gleichgestellt und wird demnach als Liefergegenstand angesehen. Hierzu gehören Elektrizi...