ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Wirtschaftsgüter, die vom Unternehmer selbst hergestellt werden, müssen als Vermögensgegenstand nach bestimmten Kriterien bewertet werden. Die Wertermittlung richtet sich im Wesentlichen nach den Verhältnissen des jeweiligen Betriebs. Der Beitrag erläutert den Begriff der Herstellungskosten aus der Sicht der Umsatzsteuer.
1. Rechtsgrundlagen
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2. Grundsätze
Für den Begriff der Herstellungskosten gibt es im Umsatzsteuerrecht keine eigenständige Definition. Die Herstellungskosten sind nach den Grundsätzen des Einkommensteuer- bzw. des Handelsrechts zu bestimmen. Davon ausgenommen sind Erhaltungsaufwendungen zu Herstellungskosten, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als anschaffungsnahe Herstellungskosten aktivierungspflichtig sind.
Unter Herstellungskosten sind die Aufwendungen zu verstehen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung.
Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der notwendigen Materialgem...