ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Seit dem unterliegt die Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht mehr der Umsatzsteuer. Dies war unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung auch zu begrüßen, da es regelmäßig zu Schwierigkeiten gekommen war, die Bemessungsgrundlage zutreffend zu ermitteln, ohne dass es zu einem Steueraufkommen geführt hätte, da der Erwerber die Umsatzsteuer wieder als Vorsteuer geltend machen konnte.
Der Beitrag stellt die Grundsätze der Geschäftsveräußerung im Ganzen dar und weist auf die Gefahren einer Fehlbeurteilung hin. Anhand von Beispielen wird auf die zutreffende Buchung hingewiesen, um den Erfordernissen der Finanzverwaltung gerecht zu werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1200 | Bank |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1570 | Abziehbare Vorsteuer |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
2720 | Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens |
4760 | Verkaufsprovisionen |
8337 | Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1400 | Abziehbare Vorsteuer |
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1800 | Bank |
4337 | Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG sc... |