ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Für Zwecke der zutreffenden Umsatzbesteuerung ist eine territoriale Abgrenzung notwendig: Neben dem Inland ist auch das Gemeinschaftsgebiet ein Kriterium, um die Besteuerung der Leistung zu bestimmen. Der Beitrag beschreibt das Gemeinschaftsgebiet und gibt Hinweise zur zutreffenden Buchung von derartigen Leistungen anhand von Güterbeförderungsleistungen.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
8150 | Sonstige steuerfreie Umsätze (z. B. § 4 Nr. 2-7 UStG) |
8336 | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet |
8338 | Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze |
8400 | Erlöse 19 % USt |
1.2 SKR 04
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1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
4150 | Sonstige steuerfreie Umsätze (z. B. § 4 Nr. 2-7 UStG) |
4336 | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet |
4338 | Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze |
4400 | Erlöse 19 % USt |
2. Rechtsgrundlagen
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