ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG ist eine besondere Besteuerungsform, deren Zweck es ist, den Reiseunternehmer nur dort zu besteuern, wo er seinen Sitz hat. Ziel ist, eine mögliche Nichtbesteuerung oder Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Besteuerung nach § 25 UStG nach dem aktuellen Rechtsstand und dessen Besonderheiten. Anhand von Beispielen werden die Rechtsfolgen sowie die Schwierigkeiten beim Buchen dargestellt.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200 | Bank |
1570 | Abziehbare Vorsteuer |
1576 | Vorsteuer 19 % |
3190 | Freie Bezeichnung hier = Fremdleistungen Reisevorleistungen |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
4600 | Werbekosten |
8000 | Freie Bezeichnung hier = Pauschalreise Deutschland / Österreich / Schweiz |
8001 | Freie Bezeichnung hier = Gegenkonto Fremdleistungen Reisevorleistungen |
8191 | |
8194 | Umsatzerlöse aus Reiseleistungen § 25 Abs. 2 UStG, steuerfrei |
1.2 SKR 04
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1400 | Abziehbare Vorsteuer |
1406 | Vorsteuer 19 % |
1800 | Bank |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
4000 | Freie Bezeichnung hier = Pauschalreise Deutschland / Österreich / Schweiz |
4001 | Freie Bezeichnung hier = Gegenkonto Fremdleistungen Reisevorleistungen |
4136 | |
4139 | Umsa... |