ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Ist in einer Rechnung der Ausweis der Umsatzsteuer fehlerhaft, unterscheidet das Umsatzsteuergesetz zwischen dem unrichtigen Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG und dem unberechtigten Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG. Liegt ein unberechtigter Steuerausweis vor, hat der Gesetzgeber als Folge einer EuGH-Entscheidung in einem gesonderten Berichtigungsverfahren geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Rechnungsaussteller von der Steuerschuld befreit werden kann.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Anwendung des § 14c Abs. 2 UStG und das Berichtigungsverfahren, und zeigt die zutreffende Buchung der Umsatzsteuer und der Ertragsteuer auf.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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0970 | Sonstige Rückstellungen |
1200 | Bank |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1783 | In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69 |
2010 | Betriebsfremde Aufwendungen |
2500 | Sonstige betriebliche Erträge |
1.2 SKR 04
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1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1800 | Bank |
3070 | Sonstige Rückstellungen |
3851 | In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69 |
4830 | Sonstige betriebliche Erträge |
7500 | Sonstige betriebsfremde Aufwendungen |
2. Rechtsgrundlagen
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