ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Die Sicherungsübereignung ist als zivilrechtlicher Vorgang zur Eigentumsübertragung nach den §§ 929, 930 BGB umsatzsteuerrechtlich ohne Bedeutung. Nur dann, wenn es tatsächlich zu einer Verwertungshandlung kommt, sind umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die umsatzsteuerlichen Besonderheiten, die es bei der Verwertung von Sicherungsgut außerhalb und innerhalb eines Insolvenzverfahrens zu beachten gilt. Ein Buchungsbeispiel verdeutlicht die Schwierigkeiten des zutreffenden Buchens einer Sicherungsgutverwertung durch den Sicherungsnehmer.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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0550 | Darlehen |
1200 | Bank |
1570 | Abziehbare Vorsteuer |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1577 | Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
1787 | Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % |
2430 | Forderungsverluste (soweit unüblich hoch) |
2510 | Sonstige betriebsfremde Erträge |
3160 | Leistungen nach § 13b UStG mit Vorsteuerabzug |
4900 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
1.2 SKR 04
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0940 | Darlehen |
1400 | Abziehbare Vorsteuer |
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1407 | Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % |
1800 | Bank |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
3837 | Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % |
4830 | Sonstige betriebliche Erträge |
5960 | Leistungen nach § 13b UStG mit Vorsteuerabzug |
6280 | Forderungsv... |