ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Die umsatzsteuerrechtlichen Leistungen lassen sich in zwei Begriffe unterteilen: a) in Lieferungen und b) in sonstige Leistungen. Was unter einer Lieferung zu verstehen ist, ergibt sich aus § 3 Abs. 1 UStG, nämlich die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand. Für die umsatzsteuerrechtliche Würdigung eines Geschäftsfalles ist die genaue Bestimmung der Art der Leistung unabdingbar, da sich aus der weiteren Prüfung unterschiedliche Rechtsfolgen hinsichtlich der Ortsbestimmung, einer möglichen Steuerbefreiung oder des Steuersatzes ergeben.
Der Beitrag gibt einen grundsätzlichen Überblick, was sich hinter dem Begriff der Lieferung verbirgt und wie diese rechtlich zu würdigen ist. Ergänzend dazu runden praxisnahe Beispiele die rechtlichen Erläuterungen ab.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1000 | Kasse |
1200 | Bank |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
8400 | Erlöse 19 % USt |
1.2 SKR 04
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1600 | Kasse |
1800 | Bank |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
4400 | Erlöse 19 % USt |
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Grundsätzliches zu Lieferungen
Ob ein Umsatz nach § 1 UStG steuerbar ist oder nicht, hängt neben weiteren Umständen von der Art der Leistung und von deren Ortsbestimmung ab. Zunächst muss zweifelsfrei festg...