ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Im Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren hat der Unternehmer die Umsatzsteuer auf der Grundlage der tatsächlichen Umsätze und der Vorsteuer selbst zu berechnen und zu entrichten, vgl. § 18 Abs. 1 bis Abs. 4b UStG. Der Unternehmer ist verpflichtet, die errechnete Umsatzsteuer gegenüber der zuständigen Finanzbehörde entweder durch Abgabe einer monatlichen oder aber einer vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erklären. In bestimmten Fällen ist der Unternehmer von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit.
Der Beitrag gibt einen Überblick über das Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren, insbesondere werden die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Wahl des jeweiligen Voranmeldungszeitraums beleuchtet. Hinweise zur Sicherheitsleitung nach § 18f UStG sowie zur Buchung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung runden den Beitrag ab.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1200 | Bank |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
1780 | Umsatzsteuer-Vorauszahlungen [2021] |
1789 | Umsatzsteuer laufendes Jahr [2021] |
1.2 SKR 04
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1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1800 | Bank |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
3820 | Umsatzsteuer-Vorauszahlungen [2021] |
3840 | Umsatzsteuer laufendes Jahr [2021] |
Zu den Konten vgl. insbesondere Abschnitt 4.