ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ist in einer Rechnung der Ausweis der Umsatzsteuer fehlerhaft, unterscheidet das Umsatzsteuergesetz zwischen dem unrichtigen Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG und dem unberechtigten Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG. Die Unterscheidung ist systematisch betrachtet nicht schlüssig, sondern hat ausschließlich praktische Gründe, damit nicht bei einer späteren Korrektur jeder (kleine) Berichtigungsvorgang nach § 14c Abs. 1 UStG von der Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens des Rechnungsempfängers und der Zustimmung der Finanzbehörde abhängig gemacht werden muss.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Anwendung des § 14c Abs. 1 UStG und das Berichtigungsverfahren und zeigt die zutreffende Buchung der Umsatzsteuer und der Ertragsteuer auf.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200 | Bank |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1771 | Umsatzsteuer 7 % |
1783 | In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69 |
2010 | Betriebsfremde Aufwendungen |
8300 | Erlöse 7 % USt |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1800 | Bank |
3801 | Umsatzsteuer 7 % |
3851 | In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69 |
4300 | Erlöse 7 % USt |
7500 | Sonstige betriebsfremde A... |