ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Nicht der deutschen Umsatzbesteuerung unterliegen Umsätze, die im Drittland ausgeführt werden. Der Beitrag beschreibt den Drittlandsbegriff und gibt Hinweise zur zutreffenden Buchung.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1200 | Bank |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1719 | Erhaltene Anzahlungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1754 | Steuerzahlungen an andere Länder |
8338 | Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze |
1.2 SKR 04
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1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1800 | Bank |
3280 | Erhaltene Anzahlungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3854 | Steuerzahlungen an andere Länder |
4338 | Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze |
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Grundsätze zum Begriff des Drittlands
Zur Bestimmung der Umsatzsteuerpflicht ist es notwendig, eine territoriale Abgrenzung vorzunehmen. Es gilt der Grundsatz: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG werden nur im Inland ausgeführte Leistungen in Deutschland besteuert – soweit die Leistung im Drittlandsgebiet ausgeführt wird, ist sie nicht steuerbar.
Drittlandsgebiet im Sinne des UStG ist nach § 1 Abs. 2a Satz 2 UStG das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist. Es erfolgt eine Negativabgrenzung. Das ...