ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Lieferungen von Gegenständen, die in das Drittland gelangen, sind unter bestimmten Voraussetzungen als Ausfuhrlieferungen umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG in Verbindung mit § 6 UStG. Der Unternehmer muss die Steuerbefreiung durch einen Ausfuhr- und einen Buchnachweis belegen. Dies erfordert auch eine gesonderte Erfassung einer Ausfuhrlieferung in der Buchführung.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung und stellt anhand von Beispielen die zutreffende Verbuchung und Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie der Umsatzsteuer-Jahreserklärung dar.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
2310 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust) |
2315 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) |
8120 | Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG |
8705 | Erlösschmälerungen aus steuerfreien Umsätzen § 4 Nr. 1a UStG |
8807 | Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen steuerfrei § 4 Nr. 1a UStG (bei Buchverlust) |
8827 | Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen steuerfrei § 4 Nr. 1a UStG (bei Buchgewinn) |
1.2 SKR 04
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4120 | Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG |
4705 | Erlösschmälerungen aus steuerfreien Umsätzen § 4 Nr. 1a UStG |
4844 | |
4855 | Anlagenabgänge Sachanla... |