ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Bei Aufmerksamkeiten spricht man von unentgeltlichen Zuwendungen des Arbeitgebers an sein Personal für dessen privaten Bedarf. Es handelt sich dabei um einen nicht steuerbaren Umsatz, wenn die Zuwendung in ihrer Art und ihrem Umfang nach einem Geschenk entspricht, das im wirtschaftlichen Geschäftsverkehr üblicherweise ausgetauscht wird. Dabei darf die Überlassung nicht zu einer persönlichen Bereicherung der Arbeitnehmer führen. Von Aufmerksamkeiten spricht man, wenn aufgrund eines besonderen persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers, z. B. eines runden Geburtstags, eines Jubiläums oder der Geburt eines Kindes, eine unentgeltliche Überlassung erfolgt.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1000 | Kasse |
1200 | Bank |
1570 | Abziehbare Vorsteuer |
1571 | Abziehbare Vorsteuer 7 % |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
4152 | Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer |
4653 | Aufmerksamkeiten |
1.2 SKR 04
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1400 | Abziehbare Vorsteuer |
1401 | Abziehbare Vorsteuer 7 % |
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1600 | Kasse |
1800 | Bank |
6072 | Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer |
6643 | Aufmerksamkeiten |
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Grundsätze zu den Aufmerksamkeiten
Bei Aufmerksamkeiten handelt es sich ...