ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Das Umsatzsteuerrecht geht von dem Grundsatz aus, dass die Besteuerung bereits dann einsetzt, wenn das Entgelt für die ausgeführte Leistung vereinbart wurde. Auf die Bezahlung kommt es zunächst nicht an. Bei Abweichungen zwischen dem vereinbarten Entgelt und dem tatsächlich entrichteten Entgelt greift die Korrekturvorschrift des § 17 UStG zur Änderung der Bemessungsgrundlage.
Der Beitrag beschreibt die Besonderheiten der Sollbesteuerung und gibt Hinweise zur zutreffenden Buchung.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1200 | Bank |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1718 | Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
8400 | Erlöse 19 % USt |
1.2 SKR 04
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1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1800 | Bank |
3272 | Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
4400 | Erlöse 19 % USt |
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Allgemeine Grundsätze
Die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG (sog. Sollbesteuerung) ist im Umsatzsteuerrecht der Regelfall (§ 16 Abs. 1 UStG). Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausg...