ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Die Einhaltung der gesetzlichen Pflichtangaben in einer Rechnung nimmt einen großen Raum bei der Umsatzsteuer ein. Wenn der Rechnungsbetrag 250 € nicht überschreitet, sog. Kleinbetragsrechnungen, bestehen Erleichterungsregelungen.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Vorsteuerabzug.
1. Rechtsgrundlagen
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2. Wie wird kontiert?
2.1 Pflichtangaben in Rechnungen
Stellen Unternehmer eine Rechnung aus, müssen sie auf bestimmte Ordnungskriterien achten. Hierzu regelt § 14 Abs. 4 UStG, dass die ordnungsgemäße Rechnung folgende Angaben enthalten muss:
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.),
das Ausstellungsdatum,
eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
den Zeit...