Karl-Hermann Eckert

ABC der Umsatzsteuer-Kontierung

2. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-81442-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67522-5

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ABC der Umsatzsteuer-Kontierung - Stand: Januar 2020 (2. Auflage)

Ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG liegt vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG in einer Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG oder ebenfalls in einer sonstigen Leistung besteht. Ist der tauschähnliche Umsatz mit einer Zuzahlung in bar verbunden, handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz mit Baraufgabe. Grundsätzlich liegt ein tauschähnlicher Umsatz bzw. ein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe vor, wenn an dem Rechtsgeschäft zwei Unternehmer beteiligt sind. Aber auch wenn nur ein Unternehmer an dem Rechtsgeschäft beteiligt ist, kann es zu einem tauschähnlichen Umsatz kommen.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


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0440
Werkzeuge
1576
Abziehbare Vorsteuer 19 %
1000
Kasse
1400
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1600
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1776
Umsatzsteuer 19 %
3106
Fremdleistungen 19 % Vorsteuer
8400
Erlöse 19 % USt

1.2 SKR 04


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0620
Werkzeuge
1406
Abziehbare Vorsteuer 19 %
1600
Kasse
1200
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3300
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3806
Umsatzsteuer 19 %
5908
Fremdleistungen 19 % Vorsteuer
4400
Erlöse 19 % USt

2. Rechtsgrundlagen


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3. Wie wird kontiert?

3.1 Grundsätze zum tauschähnlichen...

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