ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG liegt vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG in einer Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG oder ebenfalls in einer sonstigen Leistung besteht. Ist der tauschähnliche Umsatz mit einer Zuzahlung in bar verbunden, handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz mit Baraufgabe. Grundsätzlich liegt ein tauschähnlicher Umsatz bzw. ein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe vor, wenn an dem Rechtsgeschäft zwei Unternehmer beteiligt sind. Aber auch wenn nur ein Unternehmer an dem Rechtsgeschäft beteiligt ist, kann es zu einem tauschähnlichen Umsatz kommen.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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0440 | Werkzeuge |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1000 | Kasse |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
3106 | Fremdleistungen 19 % Vorsteuer |
8400 | Erlöse 19 % USt |
1.2 SKR 04
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0620 | Werkzeuge |
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1600 | Kasse |
1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
5908 | Fremdleistungen 19 % Vorsteuer |
4400 | Erlöse 19 % USt |
2. Rechtsgrundlagen
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