ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Der Regelfall für die Berechnung der Umsatzsteuer ist die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (sog. Sollbesteuerung). Gleichwohl besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (sog. Istbesteuerung) vorzunehmen. Dies schafft Liquiditätsvorteile für den Unternehmer, da die Umsatzsteuer nicht vorfinanziert werden muss. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen der Istbesteuerung und das formelle Verfahren einschließlich der Besonderheiten bei einem Wechsel und zeigt die zutreffende Verbuchung bei einer Einnahmen-Überschussrechnung einschließlich der Angaben in der Anlage EÜR und bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich auf.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1200 | Bank |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1766 | Umsatzsteuer nicht fällig 19 % |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
8400 | Erlöse 19 % USt |
1.2 SKR 04
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1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1800 | Bank |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
3816 | Umsatzsteuer nicht fällig 19 % |
4400 | Erlöse 19 % USt |
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Allgemeine Grundsätze
Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten zu berechnen, d. h. für...