ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Für Unternehmer, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, besteht die Verpflichtung zur Entrichtung einer sog. Künstlersozialabgabe. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Kreis der Verpflichteten, zeigt die Auswirkungen auf das Künstlerentgelt und die Umsatzsteuer auf und stellt die zutreffende Verbuchung dar.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1571 | Abziehbare Vorsteuer 7 % |
1700 | Sonstige Verbindlichkeiten |
3108 | Fremdleistungen 7 % Vorsteuer |
4160 | Versorgungskassen |
1.2 SKR 04
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1401 | Abziehbare Vorsteuer 7 % |
3500 | Sonstige Verbindlichkeiten |
5908 | Fremdleistungen 7 % Vorsteuer |
6150 | Versorgungskassen |
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Grundzüge der Künstlersozialversicherung
3.1.1 Verpflichteter Personenkreis und Bemessungsgrundlage
Die Künstlersozialabgabe nach §§ 23 ff. Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Die Künstlersozialversicherung wird zu 50 % durch Beiträge der Versicherten, zu 20 % durch einen Zuschuss des Bundes und zu 30 % durch die Künstlersozialabgabe finanziert. Die Abgabe ist von allen Unternehmen mit Sitz in Deutschland abzuführen, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen...