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BFH 16.12.2020 VI R 46/18, StuB 9/2021 S. 382

Einkommensteuer | § 35a EStG in Bezug auf zumutbare Belastung und Haushaltsersparnis

(1) Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG ist auch für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen zu gewähren, die dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wegen der zumutbaren Belastung aber nicht als solche berücksichtigt worden sind. (2) In der Haushaltsersparnis, die bei der Ermittlung der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen für eine krankheitsbedingte Unterbringung zu berücksichtigen ist, sind keine Aufwendungen enthalten, die eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG rechtfertigen (Bezug: § 33 Abs. 1 und Abs. 3, § 33a Abs. 1, § 35a Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG).

Praxishinweise

(1) Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG kann gem. § 35a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG u. a. nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind. Hierdurch soll eine an...