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BFH 17.12.2020 IV R 14/20 (IV R 42/16), StuB 9/2021 S. 380

Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage

Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben (Bestätigung der Rechtsprechung; Bezug: § 5a Abs. 6, § 7 Abs. 1 EStG 2012).

Praxishinweise

Zum selben Ergebnis war der BFH gegen die Auffassung der Finanzverwaltung bereits im Urteil S. 381vom - IV R 35/16, NWB LAAAH-07356 (Kurzinfo StuB 2019 S. 207, NWB HAAAH-08701), gekommen, und daran hält er weiter fest. Die Finanzverwaltung hat dieses Urteil nicht im Bundessteuerblatt amtlich veröffentlicht, sondern zur Aushebelung der ihr missliebigen Rechtsprechung durch das Gesetz zur weiteren s...BGBl 2019 I S. 245