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BFH 16.09.2020 II R 24/18, StuB 9/2021 S. 385

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Zuwendungsgegenstand bei mehrmonatiger Reise mit gebuchten Leistungen

Mehrere Steuerfälle erfordern grds. entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder – bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück – die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände) dem Steuerbescheid zugrunde liegen, sowie eine gesonderte Steuerfestsetzung für jeden einzelnen Lebenssachverhalt (Steuerfall; Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 119 Abs. 1, § 157 Abs. 1 Satz 2 AO).

Praxishinweise

Im Urteilsfall hatte der Kläger seine Lebensgefährtin zu einer fünfmonatigen Luxuskreuzfahrt eingeladen. Er übernahm die anteiligen Kosten für die Frau. Das FA sah darin eine steuerpflichtige Schenkung im Wert von mehreren hunderttausend Euro. Das FG verneinte das (, NWB EAAAG-87788). Der BFH konnte das offen lassen. Der Schenkungsteuerbescheid war schon deshalb...